Die Praxis

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeut unterliege ich einer gesetzlich verankerten und uneingeschränkten Verschwiegenheitspflicht (§15 Psychotherapiegesetz) über alle anvertrauten Geheimnisse. Diese gilt auch nach Abschluss der Psychotherapie. 

Die Verschwiegenheitspflicht kann nur auf ausdrücklichen Wunsch von Klient*innen aufgehoben werden. 

Bei akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung bzw. wenn ein unmittelbar drohender Schaden für die betroffene oder andere Personen verhindert werden soll, kann die Verschwiegenheit ebenfalls entfallen.

Honorar

Einzeltherapie á 50 Minuten beläuft sich auf € 105,00 ohne USt.

Teilrefundierung

Eine Teilrefundierung der Honorarkosten kann bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Gerne unterstütze ich Sie dabei.   

ÖGK: 31,50 €

BVAEB: 42,40 €

SVS: 45 €

Absageregelung

Absagen oder Terminverschiebungen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich, danach wird der volle Betrag für die anberaumte Sitzung verrechnet.